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Hinweise zu Apps und Tools

Wir zeigen in unseren Fortbildungen Tools und Apps, die unterschiedliche methodische Wege eröffnen und beim Einsatz in Schule und Fortbildung hilfreich sein können. (Stand 12.2021)

Grundsätzlich ist zu beachten
  • Die Einhaltung der DSGVO ist, wie die übrigen Rechtsvorschiften für Schulen (Jugendmedienschutz, Sponsoring-Erlass z.B.), immer durch die Lehrkraft bzw. Schule zu gewährleisten.
  • Über Ihre Schulleitung und Ihr Schulamt sind gültige Erlasse, Rechtsvorschriften und Handreichungen zu beziehen.
  • Die Nutzung von Open Educational Resources* – Materialien sind der Nutzung kommerzieller Tools vorzuziehen. Sie
    entbindet die Lehrkraft jedoch nicht von der Abklärung des datenschutzkonformen Einsatzes in der Schule.
(* OER = Materialien für Lehren und Lernen, die unter freier Lizenz offen genutzt und frei weiterverwendet werden können.)
  • Apps, die „in-App“ Käufe für eine Nutzung der elementaren Funktionen verlangen, sind nicht zulässig.

  • Angebote, die Google Analytics nutzen, sind grundsätzlich datenschutz- und/oder rechtlich kritisch zu beurteilen.
  • Es sind unterschiedliche Nutzungsszenarien zu beachten:
    • Arbeit mit Schul-Rechnern: Installierte Proxyfilter schützen vor der Speicherung von IP-Adressen
    • Arbeit der Schüler*innen zu Hause: Dieser Bereich ist ein besonders schützenswerter Bereich; eine Information der
      Schüler*innen und Eltern zu Tool/App ist immer erforderlich, eine Einwilligung ist nach vorheriger Abklärung mit
      Schulleitung und Datenschutzbeauftragten immer einzuholen.

  • Aufgrund der hohen Dynamik im digitalen Feld sind Tools und Apps immer wieder auf ihre rechtliche Zulässigkeit im Schuleinsatz hin zu prüfen.
Rechte und Pflichten der Lehrkraft / Schule

Bei Fragen nach nutzbaren Tools und Apps können Sie
… bei Ihrer Schulleitung, dem zuständigen Schulamt bzw. dem Medienzentrum anfragen, welche Tools oder Apps bereit gestellt werden,
… Ihre Fragen zur Durchführung der Beschaffung von Apps oder digitaler Lernsoftware auf dem Dienstweg an Ihr zuständiges Staatliches Schulamt richten und die Verantwortlichen für Lernmittelfreiheit um Hilfestellung bitten.

Vor jedem Einsatz digitaler Tools müssen Sie
… für sich und Ihre Klientel prüfen, ob Sie das Tool, Programm, die App nutzen dürfen (Prüfung bzgl. Alter, DSGVO),

… Ihre Schulleitung und den/die Datenschutzbeauftragte/n einbinden,
… Eltern und Schüler*innen über die App- / Tool-Nutzungsbedingungen informieren,

… ggf. von Eltern und Schüler*innen eine Einwilligung zur Nutzung einholen.

Weiterführende Informationen